Mit dem Satz aus der Überschrift wird oft Kindern gedroht, wenn sie nicht artig sind. Ein falscher, ein verheerender Satz, erzeugt er doch unnötige Angst vor der Polizei, vor genau dem „Freund und Helfer“ an den man sich in der Not vertrauensvoll wenden können soll.
Die Staatsregierung begeht nun denselben (Erziehungs-)Fehler: Sie hat die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gegen die berechtigten Bedenken und Sorgen nicht geringer Teile der Bevölkerung, Verbände und Experten verabschiedet. Statt sich mit der geäußerten Kritik auseinanderzusetzen, wurden die Kritiker als „unbedarft“ abgestempelt, von „Lügenpropaganda“ war gar die Rede. Und nun kommt die Polizei…
Denn nun hat man, vermeintlich bürgernah, angekündigt, mit den Kritikern ins Gespräch kommen zu wollen. Das Ganze hat nur zwei Schönheitsfehler. Erstens: Am PAG selbst ändert dieser Dialog nichts mehr. Das ist bereits beschlossen und wird am 25. Mai – also in wenigen Tagen – in Kraft treten. Man zieht sich somit darauf zurück, dass der Souverän, also der mündige Bürger, das Gesetz nur nicht richtig verstanden habe. Also muss man es ihm jetzt nur lang genug erklären, bis er zur Einsicht kommt. Und genau dieses Erklären soll jetzt die Polizei selbst übernehmen. Das ist der zweite Fehler.
Es ist Aufgabe der Politik, in diesem Fall der Staatsregierung, ihre Entscheidungen nachvollziehbar zur machen. Es ist Aufgabe der Staatsregierung, die Kritik an einzelnen Entscheidungen an- und ernst zu nehmen. Stattdessen sollen sich nun Polizisten in Schulen und an Universitäten der Kritik am PAG stellen, Fragen beantworten und aufklären. Das ist nicht Aufgabe der Polizei. Diese hat mit jedem zehnten Dienstposten, der aktuell nicht besetzt ist, und über zwei Millionen Überstunden, die von den Polizisten vor sich hergeschoben werden, zudem ganz andere Sorgen. Hinzu kommt, dass die im PAG nun erweiterten Befugnisse, bei einigen Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in unsere Polizei beschädigt haben.
Diese Instrumentalisierung unserer Polizei ist ein Skandal – wenige Monate vor der Landtagswahl wird dieser in seiner Tragweite nur umso größer. In den sozialen Netzwerken darf bereits jetzt ein Polizeipräsident im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten der Staatsregierung das PAG loben – ganz neutral natürlich. Jeder bayerische Beamte legt einen Amtseid ab und schwört „Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“ – Selbst wenn ein Polizist das PAG nun kritisch sehen würde, wäre er gegenüber seinem Arbeitgeber und dem geleisteten Eid folgend, dazu verpflichtet, das Gesetz zu verteidigen. Wie so bestehende Bedenken zerstreut werden sollen, bleibt mir schleierhaft. Im Gegenteil: mit der geplanten und in Teilen schon angelaufenen „Informationskampagne“ erweist die Staatsregierung der Polizei gleich den nächsten Bärendienst.
Denn so bleiben am Ende ein verunsicherter Bürger, eine instrumentalisierte und missbrauchte Polizei zurück – und ein PAG, dass mit Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Und bis zu einem höchstrichterlichen Entscheid werden Bürger und Polizei vor Gerichten darüber streiten, was nun eine „drohende Gefahr“ ist und ob polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall zulässig und verhältnismäßig waren. Rechtssicherheit sieht anders aus. Weiterer Vertrauensverlust ist da schon fast vorprogrammiert.
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