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Von Dummheit, Kant und Pyrotechnik – die Folgen der Silvesternacht



Vom belgischen Politiker Paul-Henri Spaak (1899-1972) stammt das Zitat: „Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Aber die anderen lei­den.“ Angesichts der Ereignisse in der Silvesternacht und der Vielzahl der Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte möchte man meinen, dass die von Spaak besagte Krankheit pandemische Züge anzunehmen scheint. Wie anders als mit Dummheit mag man es sich erklären, dass Men­schen andere Personen, die sich im Hauptberuf oder ehrenamtlich für andere einsetzen, an­grei­fen oder attackieren – egal, ob es sich dabei um Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Einsatzkräfte des Rettungsdienstes handelt. Doch so einfach ist es dann doch nicht.


In Berlin haben die Angriffe auf die Feuerwehr eine neue, erschreckende Qualität erreicht: Fahr­zeuge und Einsatzkräfte wurden gezielt mit Pyrotechnik beschossen. Eine Einsatzkraft wur­de durch Pfefferspray und Gewaltanwendung verletzt. Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr wurde von Vermummten aufgebracht und geplündert. Am Ende haben allein aus den Reihen der Berliner Feuerwehr 15 Verletzte zu Buche geschlagen, eine Einsatzkraft musste stationär in eine Klinik auf­genommen werden.


Nun werden Rufe nach härteren Strafen oder nach einem generellen Verbot von Böllern laut. Dies ist verständlich, geht aber am eigentlichen Problem vorbei. Die rechtlichen Bestimmun­gen sind faktisch vorhanden: §223 StGB regelt die Kör­per­verletzung. Sollten dabei „gefährliche Gegenstände“ zum Einsatz kommen, wie z.B. Pyro­technik, Pfefferspray oder andere, müssen sich die Täter wegen gefährlicher Körper­verletzung ver­antworten (§224 StGB). Dann reicht das Strafmaß von mindestens sechs Monaten Frei­heits­entzug bis zu zehn Jahren. §113 StGB stellt den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte un­ter Strafe – wobei hier bereits die An­dro­­hung von Gewalt geahndet werden kann. Nach ei­ner Gesetzesänderung 2011 erstreckt sich der Kreis der Voll­stre­ckungsbeamten (rich­ti­ger­weise)auch auf Feuerwehrleute und Kräfte des Rettungsdienstes und Katastrophenschutz. Das Problem sind nicht die rechtlichen Werk­zeuge, sondern oft allein die Tatsache, dass die Täter nicht ermittelt werden können. Das wird auch eine Strafverschärfung nicht ändern.


Die Strafverfolgung behandelt letzten Endes nur die erschreckenden Symptome einer ge­ne­rel­len Verrohung unserer Gesellschaft. Denn Gewalt gegen Einsatzkräfte ist inzwischen trauriger Alltag in un­se­rem Land – egal, ob in der Großstadt oder auf dem flachen Land. Das Spek­trum ist dabei sehr heterogen, von verbalen Angriffen, wie Beleidigungen und Dro­hun­gen, über nonverbale An­grif­fe, wie Bespucken, Tritte oder Schläge, bis hin zum Drohen mit bzw. dem Einsatz von Waf­fen. Es fängt beim alkoholisierten Patienten an, der nicht mehr in der Lage ist, zu erkennen, dass ihm die Besatzung des Rettungswagens nur helfen möchte. Oder bei Otto Normalverbraucher, der Feuer­wehr­leute anfährt, weil er kein Verständnis für eine erforderliche Absperrung hat („Ich muss da jetzt aber durch!“). Oder bei gewaltbereiten Jugendlichen, die einfach Spaß daran haben oder eine Mutprobe darin sehen, Einsatzkräfte mit Flaschen oder Steinen zu bewerfen. Oder bei Menschen, die kein Ver­ständ­nis dafür haben, dass z.B. auch Geflüchteten geholfen wird. Oder bei Bürgern, die dem Staat und seinen Or­ganen generell nicht mehr vertrauen, und die ihren Frust und ihre Verbitterung nun an den Ein­satz­kräften auslassen. Gründe gibt es unzählige – Rechtfertigungen keine!


Es fügt sich in ein Gesamtbild einer Gesellschaft, in der Menschen allein wegen eines Park­plat­zes aufeinander losgehen oder gar von Schusswaffen Gebrauch machen. Oder in der sich Kunden im Super­markt um die letzte Küchenmaschine aus dem Sonderangebot prügeln. Es ist eine Gesell­schaft, in welcher sich Respekt vor dem anderen generell zu einem rarer werdenden Gut zu ent­wickeln scheint. Dahinter steckt oft ein reiner Egoismus: Ich zuerst! Aber ich will das jetzt!


Im Kleinen fängt das schon bei den allgemeinen Umgangsformen an. Ich finde es er­schre­ckend, wie häufig Verkaufspersonal angeblafft wird („Fünf Brötchen!“) – ohne Gruß, ohne ein „Bitte“, ein „Danke“ oder sonst ein freundliches Wort. Wie Menschen von anderen aus­ge­lacht und verspottet werden, weil sie Arbeiten übernehmen, für die sich viele andere zu scha­de sind. Dabei tragen gerade diese Verspotteten mit ihrem Tun oft erst zu einer funktionierenden Gesellschaft bei.


Das grundsätzliche Problem bleibt: Benimm, Anstand und Respekt lassen sich nicht verord­nen! Die Frage, wie wollen wir zusammenleben und miteinander umgehen, ist eine ge­samt­gesellschaftliche. Sie fängt bei jedem Einzelnen von uns an – ganz banal, ganz einfach, un­mit­tel­bar, vor Ort. Und wenn wir ehrlich zu uns selbst sind, haben wir hier alle Hand­lungsbedarf – der eine mehr, der andere weniger. Mich eingeschlossen.


Kants kategorischer Imperativ mag uns hier eine Hilfestellung sein: „Handle nur nach der­jen­i­gen Maxime, durch die zu zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Oder, wie der Volksmund einfacher formuliert: „Was Du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem andern zu.“


Wenn wir diese einfache Regel – bei allem Stress, bei allem Un- oder Übermut, bei aller Ver­är­­gerung oder Verbitterung, bei allen herrschenden Problemen – wieder stärker leben wür­den, im Kleinen wie im Großen, wären wir an vielen Stellen einen großen Schritt weiter. Wir sollten es zumindest probieren.


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